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Zwangsvollstreckung

Zwangsvollstreckung


Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

1. Der Gläubiger bedarf eines rechtskräftigen Titels (notarielles Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung § 794 Abs.1 Nr.5 ZPO, Urteil).
2. Der Titel bedarf einer Vollstreckungsklausel.
3. Das rechtskräftige Urteil oder Urkunde muß dem Schuldner zugegangen sein (Zustellung)
 

Die Arten der Zwangsvollstreckung wegen:

1.) Geldforderungen in das bewegliche und unbewegliche Vermögen
2.) Herausgabe von beweglichen und unbeweglichen Sachen
3.) Handlungen, Duldungen und Unterlassungen
 

Organe der Zwangsvollstreckung
 
Der Gerichtsvollzieher, das Vollstreckungsgericht, das Prozessgericht der I. Instanz und das Grundbuchamt (zur Eintragung einer Zwangshypothek)
 

Regelungen zur Zwangsvollstreckung

Die Regelungen zur Zwangsvollstreckung finden sich in der Zivilprozessordnung wieder.
 
 

Möglichkeiten der Zwangsvollstreckung in Vermögensmassen, Forderungen und Rechte
Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO


1.) ZV in das bewegliche Vermögen
2.) ZV in das unbewegliche Vermögen
3.) ZV in Forderungen und Rechte

 

Pfändung

Verwertung


Bewegliches Vermögen


Inbesitznahme
 


Öffentliche Versteigerung
 


Unbewegliches Vermögen


Zwangshypothek
Sicherungshypothek
Zwangsverwaltung
 


Zwangsversteigerung
( - )
 


Forderung / Rechte

(Pfändung und Verwertung in einem. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss




Pfändungsbeschluss




Überweisungsbeschluss

 

Mit der Pfändung entsteht ein Pfändungspfandrecht zugunsten des Gläubigers.

Zuständigkeit - ZV in das unbewegliche Vermögen
 
Sicherungshypothek  => Grundbuchamt
Zwangsverwaltung  => Vollstreckungsgericht
Zwangsversteigerung  => Vollstreckungsgericht
 

Hypothek = Das Grundstück oder Haus haftet für weitere Gläubiger.



Vollstreckung aus ausländischen Urteilen

Das Urteil muss durch eine Apostille ersetzt werden.
Das Urteil muss von einem deutschen Gericht für vollstreckbar erklärt werden.

 
Einschränkung bzw. Einstellung der Zwangsvollstreckung
( § 775 ZPO )
 
1. Vollstreckbare Ausfertigung gem. § 709 ZPO aus I. Instanz wird durch Urteil aus II. Instanz aufgehoben.
2. Ausfertigung wird vorgelegt, das Vollstreckung einstweilen aufgehoben wird.
3. Abwendungsbefugnis, vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung, Schuldner leistet die Sicherheit
4. Urkunde wird vorgelegt, dass die Forderung bezahlt oder gestundet wurde
5. Schuldner zahlt während der Zwangsvollstreckung


Gerichtsvollzieher - GV -

Der Gerichtsvollzieher hat keine Eigentuimsverhältnisse des Schuldners zu prüfen.
Der Gerichtsvollzieher übernimmt das Verteilungsverfahren bei Vollstreckungsgericht.

Zwangsvollstreckung in andere Sachen:
 
vertretbare Sachen = wechselfähig
nicht vertretbare Sachen = Unikat
Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen
 
Sicherungshypothek wird eingetragen, wenn die zu vollstreckende Forderung (zzgl. aller Auslagen, keine Zinsen und Nebenforderungen) 750,00 € übersteigt.
Bei der Sicherungshypothek findet keine Verwertung statt.
 

Annexpfändung

Ein Sparbuch wird gepfändet.

 
Stufenklage:

mehrere Ansprüche in einer Klage -objektive Klagehäufung-

1. Klage auf Auskunft
2. Eidesstattliche Versicherung
3. Zahlung

Vollstreckungsklausel: § 725 ZPO

Vorstehende Ausfertigung wird dem Kläger / Beklagten zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt.

Antrag auf erteilung eines Notfristzeugnisses:

Erteilung vom Rechtsmittelgericht über Rechtskraft des Urteils.
Wurde kein Rechtsmittel eingelegt - Rechtskraftvermerk
Hat der Gläubiger Sicherheit geleistet - Vorlage des Notfristzeugnisses bei der Hinterlegungsstelle um Sicherheit zurück zu bekommen.



Wie das Erkenntnisverfahren ein staatliches Verfahren zur zwangsweise Durchsetzung von Titeln und dient der Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche.

Die Zwangsvollstreckung darf in den meisten Rechtsordnungen auf Grund des staatlichen Gewaltmonopols nur durch staatliche Stellen betrieben werden. Die eigenmächtige Durchsetzung auch von berechtigten Forderungen ist nur in den engen Grenzen der erlaubten Selbsthilfe zulässig. In der Regel ist sie rechtswidrig (→ Selbstjustiz ).

Zu unterscheiden sind hier die Einzelzwangsvollstreckung ist die Gesamtvollstreckung: Erstere dient der Befriedigung einzelner Gläubiger aus einzelnen Vermögensgegenständen des Schuldners. Letztere dient der Befriedigung der Gesamtheit der Gläubiger aus allen Vermögensgegenständen des Schuldners im Rahmen eines Insolvenzverfahren.

 

  • Einzelzwangvollstreckung
  • Gesamtzwangvollstreckung (Insolvenz)
  • Verwaltungsvollstreckung ohne vorheriges Erkenntnisverfahren  („Selbsttitulierung“)

 

Folgende Fragestellung stellt sich der Anwalt :

  • Wer möchte vollstrecken und gegen wen?
  • Liegt bereits ein Titel vor?
  • Bereits zugestellt?
  • Sicherheitsleistungen zu erbringen?
  • Was muss veranlasst werden und wie viel kostet dies?

 

Regelung im Zwangsvollstreckungsgesetz - Welche Art des titulierten Anspruchs liegt vor (Zahlung, Herausgabe, Unterlassung) und in was soll vollstreckt werden (bewegliche Sachen, Forderungen, Grundstücke). Diese Sachen sind maßgeblich dafür, welches Organ für ZV zuständig ist.

 

  • Gerichtsvollzieher
  • Vollstreckungsgericht
  • Grundbuchamt, Schifffahrtsregister
  • Prozessgericht 1. Instanz
  • ... siehe Tabellen ...

 

 

 

 

Vollstreckungsgrund

 

Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen

 

 

Vollstreckungs-gegenstand

 

bewegliches Vermögen

Liegenschaften

 

Fahrnis

 

Rechte gegen
Drittschuldner

 

Vollstreckungs-
organ

 

 

Gerichtsvollzieher

 

Vollstreckungsgericht

 

Vollstreckungsgericht und
Grundbuchamt

 

Vollstreckungs-maßnahme

 

Pfändung und
öffentliche Versteigerung

 

Verstrickung und Überweisung
zur Einziehung oder
an Zahlung Statt zum Nennwert

 

Eintragung einer Sicherungshypothek
und Zwangsversteigerung
bzw. Zwangsverwaltung

 

 

Rechtsgrundlage

 

 

§§ 808 ff. ZPO

 

§§ 829 ff., 835 ff. ZPO

 

§ 867 ZPO, § 869 ZPO in Verbindung mit ZVG

 

Erläuterungen :                                   

Fahrnis -  Der alte Begriff der Fahrnis bezeichnet bewegliche Sachen, im Gegensatz zu den unbeweglichen Sachen (Immobilien). Fahrnisrecht bezeichnet das Sachenrecht der beweglichen Sachen im Gegensatz zum Liegenschaftsrecht.

Liegenschaften : Eine Immobilie, in der Rechts- und Wirtschaftssprache „unbewegliches Sachgut“ genannt, ist ein Grundstück oder ein Bauwerk (Gebäude, Wohnung).

Sicherungshypothek : Die Sicherungshypothek ist eine Unterform der Hypothek. Die Sicherungshypothek sichert eine Geldforderung durch Grundbucheintrag. Im Gegensatz zur Hypothek kann sich der Gläubiger jedoch nicht auf den Grundbucheintrag berufen. Er muss vielmehr auch beweisen, dass die gesicherte Forderung tatsächlich besteht.

 

 

 

 

Zwangsvollstreckung wegen sonstigen Handelns oder Unterlassens

 

 

vertretbare Handlungen

 

 

unvertretbare Handlungen

 

Dulden und Unterlassen

Herausgabe von Sachen

sonstige Handlungen

Abgabe einer
Willenserklärung

sonstige Handlung

Fahrnis

Liegenschaften

 

Gerichtsvollzieher

 

 

Gerichtsvollzieher

 

Prozessgericht

 

Prozessgericht

 

Prozessgericht

 

Prozessgericht

 

Wegnahme der Sache und Übergabe an den Gläubiger

 

Entsetzung des Schuldners aus dem Besitz und Einweisung des Gläubigers

 

Ermächtigung des Gläubigers zur Vornahme der Handlung auf Kosten des Schuldners

 

 

Fiktion der Abgabe einer
Willenserklärung

 

Zwangsgeld oder
Zwangshaft

 

Ordnungsgeld oder
Ordnungshaft

 

§§ 883 f. ZPO

 

 

§ 885 ZPO

 

§ 887 ZPO

 

§§ 894 f. ZPO

 

§ 888 ZPO

 

§ 890 ZPO

 

 

Erläuterungen :

§ 894 Fiktion der Abgabe einer Willenserklärung

Ist der Schuldner zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilt, so gilt die Erklärung als abgegeben, sobald das Urteil die Rechtskraft erlangt hat. Ist die Willenserklärung von einer Gegenleistung abhängig gemacht, so tritt diese Wirkung ein, sobald nach den Vorschriften der §§ 726, 730 eine vollstreckbare Ausfertigung des rechtskräftigen Urteils erteilt ist.

 

Gerichtsvollzieher

 

I. Er nimmt sich Maßnahmen an, die nicht ausdrücklich von Gerichten zugewiesen sind. Besonders Pfändung beweglicher Sachen und deren Versteigerung. ( Pfandsiegel -> Kuckuck ) Er wird nur auf Antrag des Gläubigers tätig und ist für den Amtsgerichtsbezirk zuständig. Entweder wird er direkt beauftragt oder man übermittelt die Sache an die Verteilerstelle des Gerichts.

 

II. Rechtsbehelfe gegen Maßnahmen des Gerichtsvollziehers : Erinnerung.

  • Art und Weise der Vollstreckung
  • bei "Nicht-Tätigkeit" des Gerichtsvollziehers
  • wenn er zu Hohe Kosten Abrechnet

 

Vollstreckungsgericht

I. Kein eigener Zweig - es sind jeweils die Amtsgerichte. Hier sind die Rechtspfleger zuständig, Richter nur dann,  wenn es sich um eine Entscheidung über die Vollstreckungserinnerung handelt oder Erinnerung gegen Entscheidung eines Rechtspflegers. Richter entscheiden auch nur dann wenn es sich um Grundrechtseinschränkungen handelt.

 

Das Vollstreckungsgericht ist zuständig

  • für den Erlass von Pfändungen und Überweisungsbeschlüssen in Forderungen und Rechte
  • für die Zwangsversteigerung/Verwaltung von Grundstücken ( insb. Erbbaurechte)
  • Vollstreckungsschutzanträge
  • Austauschpfändung

 

II. Rechtsbehelfe gegen Maßnahme des Vollstreckungsgerichts - gegen Vollstreckungsmaßnahme ist hier die Erinnerung einzulegen - handelt es sich jedoch um die Entscheidung eines Richters, so muss sofortige Beschwerde eingereicht werden. Die sofortige Beschwerde und befristet Rechtspflegererinnerung sind innerhalb einer Notfirst von 2 Wochen, ab Zustellung, einzureichen.

 

Grundbuchamt

 

Verkürzt : Zwangsversteigerung von Grundstücken - Eintragung einer sog. Zwangssicherungshypothek 

Rechtsbehelfe : Beschwerde Notfrist von 2 Wochen

 

Prozessgericht 1.Instanz

I. Hier ist der Richter tätig. Nur zuständig für zwangsweise Durchsetzung bestimmter Handlungsverpflichtungen des Schuldners (vertretbare und nicht vertretbare Handlungen) sowie für die Durchsetzung von Duldung und Unterlassung. 

II. Rechtsbehelfe :  sofortige Beschwerde

Allgemeiner Vorraussetzung der ZV : (Titel - Klausel - Zustellung )

 

  • Es bedarf eines zur Vollstreckung geeigneten Vollstreckungstitels
  • der Vollstreckungstitel muss mit einer Vollstreckungsklausel versehen sein
  • vor oder bei Wegnahme muss des Vollstreckungstitel dem Schuldner zugestellt worden sein

 

Die Vollstreckungstitel :

Das Urteil :

Die ZV kann nicht nur aus Urteilen, sonder auch aus solchen der vorläufiger Vollstrekbarkeit betrieben werden. Es werden drei Arten von Urteilen unterschieden :  

  • Leistungsurteile ( Bezahlung von 1,00 € )
  • Feststellungsurteile ( Bestehen oder Nicht-Bestehen von Rechtsverhältnissen z.B. wenn sich Erben streiten. Hier ist wird nur eine vorläufige Vollstreckbarkeit ausgesprochen aus Kostenentscheidung )
  • Gestaltungsurteile ( Vollstreckt sich von selbst z.B. Auflösung einer OHG )

 

Sonstige Vollstreckungstitel  :

Auch in die folgenden Titel kann vollstreckt werden :

  • Prozessvergleich
  • Kostenfestsetzungsbeschluss
  • Unterhaltsbeschlüsse im vereinfachten Unterhaltsverfahren
  • einstweilige Anordnungen
  • Vollstreckungsbescheide
  • notarielle Urkunden über Zahlungsansprüche

 

 

 

 

Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung :

Sollte der Schuldner in einer höheren Instanz eine Aufhebung oder Abänderung der vorläufiger Vollstreckbarkeit erstreiten, so läuft er Gefahr, dass der Gläubiger den Erlös bereits ausgegeben hat. Das Gesetz sieht daher verschieden Schutzmechanismen vor.

 

§ 708 ZPO benennt Titel die ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar sind :

 

  • Anerkenntnis und Verzichtsurteile
  • Versäumnisurteile und Urteile nach Lage der Akten
  • Urteile, durch die der Einspruch als unzulässig verworfen wird
  • Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozessurteile
  • Urteile, die ein Vorbehalturteil für vorbehaltlos erklären
  • Urteile, durch die Arreste oder einstweilige Verfügungen abgelehnt oder aufgehoben werden
  • Urteile in Mietstreitigkeiten
  • Berufungsurteile in vermögensrechtlichen Streitigkeiten
  • Urteile bis zu einem Streitwert von 1250 €

Alle anderen Urteile sind gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Mit einem Betrag von 110%.

 

Sicherheitsleistung

Muss geleistet werden bis spätestens zum Beginn der Vollstreckung. Sie muss durch eine öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen werden.

Hinterlegung von Geld : Durchschrift des Annahmeantrags mit Annahmeverfügung der Hinterlegungsstelle mit Quittung.

Bei Bankbürgschaft muss die Urschrift oder beglaubigte Abschrift durch den Gerichtsvollzieher dem Sicherungsberechtigten ( bei dem die ZV durchgeführt wird ) zugestellt werden.

Macht der Gläubiger im Erkenntnisverfahren deutlich, dass er keine Sicherheitsleistung erbringen, kann bzw. es ihm einen erheblichen Schaden zufügen könnte, so kann das Gericht von dieser absehen. Der Schuldner kann hingegen eine ZV verhindern, indem er selbst die Sicherheitsleistung hinterlegt.

 

 

 

 

 

 

Sicherheitsvollstreckung

Bei der Sicherungsvollstreckung sind alle Vollstreckungsmaßnahmen erlaubt die zur Sicherung der Forderung führen, nicht aber zu einer Verwertung. (Der Gläubiger möchte keinen rechtskräftigen Titel abwarten und kann auch keine Sicherungsleistung erbringen )

 

  • Zwangssicherungshypothek auf unbewegliches Vermögen eintragen lassen ( nicht aber Zwangsversteigerung )
  • Pfändung von beweglichen Sachen ( nicht aber Versteigerung )
  • Pfändungsbeschluss bzgl. Geldforderungen des Schuldners gegen Dritte ( nicht Überweisungsbeschluss )
  • Abnahme der eidesstattlichen Versicherung des Schuldners
  • vorläufiges Zahlungsverbot an Drittschuldner zustellen lassen

Die Vollstreckungsklausel, nicht nur der Titel, muss mind. 2 Wochen vorher zugestellt sein.

 

Art der Sicherheitsleitung

Gerichte bestimmen über die Höhe der Sicherheitsleistung. Sie kann nicht nur durch Geld, sondern auch in Form einer schriftlichen, unwiderruflichen, unbedingten und unbefristet Bürgschaft eines im Inland befugten Kreditinstituts erfolgen.

 

Abwicklung der Sicherheitsleistung bei Eintritt der Rechtskraft

Das Rechtskraftzeugnis erteilt der Urkundsbeamter des Gerichts wenn man in der Rechtsmittelinstanz obsiegt hat. Mit diesem Zeugnis bezahlt die Hinterlegungsstelle die Sicherheitsleistung aus.

 

Vollstreckungsklausel

Die Vollstreckungsklausel fertigt der Urkundsbeamte aus. Bei Abtretung, Erbschaft oder Firmenübernahme (d.h. der Name in der Klausel stimmt nicht mehr mit der Person überein gegen die vollstreckt werden soll) so muss ein Rechtspfleger die Rechtsnachfolgeklausel fertigen sowie prüfen.

keine Vollstreckungsklausel wird benötigt bei : Kostenfestsetzungsbeschlüssen (sofern mit auf Urteil ), bei einstweiligen Verfügungen (und der Vollziehung), bei Arresten. Auch Haftbefehle und Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse, die eine Herausgabeanordnung enthalten, benötigen keine Vollstreckungsklausel.

 

 

 

 


 
 

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