Fristen und Termine
Fristen / Termine
Fristen sind Zeiträume (von - bis Merkmal)
Termine sind Zeitpunkte (am Merkmal)
Fristen / Termine werden unterschieden zwischen:
1. materiellen Fristen / Termine = z.B. BGB, laut Vertrag
2. prozessuale Fristen / Termine = Gesetz: Zivilprozessordnung ZPO, Strafprozessordnung StPO, Verwaltungsgerichtsordnung VwGO, Sozialgerichtsgesetz SGG, Finanzgerichtsordnung FGO, Arbeitgebergesetz ArbGG, Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG, Abgabenordnung AO, Sozialgesetzbuch SGB I - XII, oder richterliche Fristen.
Termine sind Zeitpunkte (am Merkmal)
Fristen / Termine werden unterschieden zwischen:
1. materiellen Fristen / Termine = z.B. BGB, laut Vertrag
2. prozessuale Fristen / Termine = Gesetz: Zivilprozessordnung ZPO, Strafprozessordnung StPO, Verwaltungsgerichtsordnung VwGO, Sozialgerichtsgesetz SGG, Finanzgerichtsordnung FGO, Arbeitgebergesetz ArbGG, Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG, Abgabenordnung AO, Sozialgesetzbuch SGB I - XII, oder richterliche Fristen.
Arten von Fristen
(§ 187 BGB)
(§ 187 BGB)
Ereignisfristen (§ 187 Abs.1 BGB):
Fristbeginn ist von einem Ereignis abhängig z.B. Zugang eines Schreibens, dieser Tag wird nicht mitgerechnet
Fristende nach Ablauf des angegebenen Zeitpunktes, nach Zugang eines Aufforderungsschreibens
Beginnfristen (§187 Abs.2 BGB):
Fristbeginn ist der Zeitpunkt an dem die frist beginnt zu laufen, dieser tag wird mitgerechnet
Fristende nach Ablauf des angegebenen Zeitpunktes
Unterschieden werden die Laufzeiten von Fristen in:
Tagesfristen
und Monatsfristen
Fristbeginn ist von einem Ereignis abhängig z.B. Zugang eines Schreibens, dieser Tag wird nicht mitgerechnet
Fristende nach Ablauf des angegebenen Zeitpunktes, nach Zugang eines Aufforderungsschreibens
Beginnfristen (§187 Abs.2 BGB):
Fristbeginn ist der Zeitpunkt an dem die frist beginnt zu laufen, dieser tag wird mitgerechnet
Fristende nach Ablauf des angegebenen Zeitpunktes
Unterschieden werden die Laufzeiten von Fristen in:
Tagesfristen
und Monatsfristen
Berechnung von Fristen
(§§ 186 ff. BGB)
1. Bestimmung der Frist: (gesetzliche, vertragliche, richterliche Frist - regelmäßige Verjährung 3 Jahre §§ 195, 199 BGB
2. Beginn der Frist
3. Berechnung des Enddatums
2. Beginn der Frist
3. Berechnung des Enddatums
Fristenkontrolle
Berufsrechtliche Anforderungen an den Rechtsanwalt und dessen Organisatoren.
1. Fristenkalender (Buch, Schriftform / EDV)
2. Eintragung grundsätzlich vom Personal möglich, schwierige Frist muss der Rechtsanwalt selbst eintragen ! Praktikanten / Azubi dürfte Eintragungen nur mit Aufsicht eintragen
3. Arbeit mit Vorfrist (Erinnerung an Fristende)
4. Notierung der Frist auch in der Akte (Aktenvorblatt)
5. Ausgangskontrolle - Kontrolle des Postausgangs bzgl. der notierten Frist
6. Lösung der Frist erst nach sicherem Ausgang der Post, durchstreichen der Frist
1. Fristenkalender (Buch, Schriftform / EDV)
2. Eintragung grundsätzlich vom Personal möglich, schwierige Frist muss der Rechtsanwalt selbst eintragen ! Praktikanten / Azubi dürfte Eintragungen nur mit Aufsicht eintragen
3. Arbeit mit Vorfrist (Erinnerung an Fristende)
4. Notierung der Frist auch in der Akte (Aktenvorblatt)
5. Ausgangskontrolle - Kontrolle des Postausgangs bzgl. der notierten Frist
6. Lösung der Frist erst nach sicherem Ausgang der Post, durchstreichen der Frist