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Kostenausgleichsberechnung

Berechnung anhand eines Beispiels:

(Dieses Formular finden Sie im Downloadbereich im MS-Office Format)


Rechtsanwalt R wurde beauftragt für seinen Mandanten 118.000,00 € aus einer Zahlungsforderung einzuklagen. Das Gericht erkannte jedoch einen Zahlungsanspruch in Höhe von nur 88.500,00 €. Dieses verurteilte auch den Gegner zu einer Zahlung von 88.500,00 €. Die Klage wurde im übrigen abgewiesen.
Für das Klageverfahren musste RA R 138 Kopien anfertigen um Zustellungen gem. ZPO zu bewerkstelligen.

Anmerkung: Gemäß des teilweisen Obsiegens kommt hier die Kostenausgleichung nach § 106 ZPO zu tragen.
Gemäß des Urteils ist die Kostenquotelung 1/4 zu 3/4.


Berechnung der Kostenausgleichung (QUOTE: [K]  25 %  ; [B]   75 % )

 

Kosten des Rechtsstreits:      I.          Gerichtskosten: 3,0 Gebühr Nr. 1210 KV GKG

                                                                                aus  118.000,00 € =  2.868,00 €

 

                                             II.        Kosten der Rechtsanwälte: 

a.       des Klägers:       4.303,64 €

b.      des Beklagten:   4.281,03 €

               Kosten des Rechtsstreits: 11.452,67 €

 

hiervon entfallen auf  a. den Kläger 25 % =         2.863,17 €

c.       an den Beklagten 75 % = 8.589,50 €

 

 

 

 

bisherige Kosten des Klägers:                        GK = 2.868,00 €

                                                           RA = 4.303,64 €

                                                      Gesamt:  7.171,64 €

hiervon entfallen auf  a. den Kläger :                                          -  2.863,17 €

          b. von Beklagten zu erstatten:                        4.308,47 €

 

 

 

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