Grundlagen - RVG
Vergütung des Rechtsanwalts
Gesetzliche Grundlage:
1. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RVG
2. Gerichtskostengesetz GKG
3. Bürgerliches Gesetzbuch BGB
Wesentliche Voraussetzung des Vergütungsanspruchs des Rechtsanwalts:
Anwaltsvertrag mit dem Mandanten (Mandat oder Mandatsvertrag / Geschäftsbesorgungsvertrag)
(Vertrag über die Erledigung des Rechtsstreits)
Der Anwaltsvertrag ist ein Vertrag mit folgenden Inhalt:
1. Der Rechtsanwalt erledigt die jeweilige Rechtsangelegenheit, z.B.
- Forderungseinzug
- Vertragsgestaltung
- Prozessführung
2. Der Mandant schuldet die Vergütung:
- über die Vergütung muß nicht ausdrücklich Vereinbarung getroffen worden sein, der Rechtsanwalt bekommt seine Vergütung auch ohne Vereinbarung.
Die Höhe der Vergütung regelt sich gem. § 612 Abs.2 BGB,
grundsätzlich aber das RVG.
Abrechnung des Rechtsanwalts
1. Hauptsächlich nach dem RVG
2. Honorarvereinbarung für
- Reine Beratungsmandate
- Erfolgshonorare
Aufbau des RVG
Gesetz §§ 1 - 61 RVG
+ Anlage 1 (Vergütungsverzeichnis VV RVG)
+ Anlage 2 (Gebührentabelle nach § 13 RVG für Wertgebühren)
Aufbau des Vergütungsverzeichnisses
Nr | Tatbestand | Gebührensatz |
1000 | Einigungsgebühr 1. Anmerkung 2. ..... |
1,5 |
Teile des Vergütungsverzeichnisses:
Teil 1. Allgemeine Gebühren
Teil 2. Außergerichtliche Gebühren
Teil 3. Gerichtliche Gebühr
Teil 4. Gebühren in Strafsachen
Teil 5. Gebühren in Bußgeldsachen
Teil 6. Sonstige besondere Angelegenheiten
Teil 7. Auslagen des Rechtsanwalts
Gebührenarten
1. Festgebühren z.B. Nr. 2500 VV RVG mit 10,00 €
2. Betragsrahmengebühren z.B. Nr. 1005 VV RVG mit 40,00 € - 120,00 €
3. Wertgebühren z.B. Nr. 1000 VV RVG mit dem Satz 1,5
4. Satzrahmengebühren z.B. Nr. 2300 VV RVG mit dem Rahmen 0,5 - 2,5
1. Mindestinhalte nach § 10 RVG
2. Mindestinhalte nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG)
Merke:
Der Anwalt kann seine Vergütung nur fordern, wenn er ordnungsgemäß nach § 10 RVG abgerechnet hat.
zu 1. Mindestinhalte nach § 10 RVG
a. Gebühren- / Auslagentatbestand inkl. Gebührensatz
b. Beträge (€) von Gebühren und Auslagen
c. Nr. des VV RVG
d. Gegenstandswert (bei Wert- / Satzrahmengebühren)
e. Verrechnung von Vorschüssen
f. Unterschrift des Rechtsanwalts
zu 2. Mindestinhalte nach Umsatzsteuergesetz UStG
a. Absender
b. Empfänger
c. Rechnungsdatum
d. Fortlaufende einmalige Rechnungsnummer
e. Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum der Rechtsanwalttätigkeit
f. Angabe des Nettobetrags, USt.-Satz, USt-Betrag, Bruttobetrag
g. USt.-Nummer, Ust.-ID
Definition Vergütung:
Vergütung = Gebühren + Auslagen
§ 1 Abs.1 Satz1 RVG