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Fristen OWi-OWiG

Fristensammlung


 Bußgeld
Einspruch

  • Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen.
          Gesetzesgrundlage: §67 OWiG

 
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