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Forum - GWE - Gewerbeauskunftzentrale
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Administrator-JuFaRe (47 Posts bisher) |
Liebe User, heute erhielt unser Verein (VSIB e.V.) einen Datenbestandsbogen der GWE. In diesem Bogen wurden wir nach unseren Angaben zum Gewerbe befragt. VORSICHT !!! Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2012 - I-20 U 100/11 - bestätigt Verbotsurteil gegen Gewerbeauskunft-Zentrale Gewerbeauskunft-Zentrale darf "Eintragungsformular" nicht mehr versenden. Hiergegen hat die GWE verstoßen. Die GWE erfasst Daten von Gewerbetreibenden und suggeriert diesen, dass diese sich vormals um eine Eintragung bemüht hatten und zur Eintragung in ein Branchenverzeichnis die fehlenden Daten zukommen zu lassen. Ganz unscheinbar befindet sich innerhalb eines Fließtextes eine Preisangabe. Diese stellt eine überraschende Klausel gem. § 305c BGB dar. Dies hat der BGH (Bundesgerichtshof) ebenfalls erkannt. Eines der Urteile des BGH - http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=61310&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf Begründung: Eine Eintragung in ein Branchenverzeichnis ist grundsätzlich kostenlos. Eine eingearbeitete Zahlungsklausel ist als "überraschende Klausel" anzusehen. Damit ist diese Vereinbarung ungültig und nicht Bestandteil des Vertrags. Admin | |||
Administrator-JuFaRe (47 Posts bisher) |
Weitere Schreiben der GWE. Weitere Auskunftsformulare (Datenbestandsformular) der GWE unterwegs. Vermutlich werden diese in einer Vielzahl weiter verschickt. In einem Fall wurde einer Unternehmerin dieses Formular zugesandt. Diese hatte vor einiger Zeit ein Geschäft in Berlin. Dieses wurde nach Niedersachsen verlegt. Die GWE sandte das Formular mit den "alten" Geschäftsdaten aus Berlin der Unternehmerin zu. Diese machte einen Vermerk -deutlich- der darauf hinwies, dass das Unternehmen nun in Niedersachsen ansässig ist. Mit Unterschrift sandte sie das Formular zurück. Als einige Zeit verging, erhielt die Unternehmerin nunmehr eine Zahlungsaufforderung der DDI (Deutsche Direkt Inkasso). Sie wird aufgefordert, einen Betrag über 1.000,00 € zu zahlen. Sie wandte sich damit an eine renomierte Rechtsanwaltskanzlei in Berlin. Der zuständige Rechtsanwalt forderte nunmehr die DDI auf, die Forderung zurückzunehmen und rügte das fehlen eines gültigen Vertrages. Unsere Ansicht: Ein deutlicher Vermerk, dass das Unternehmen so nicht mehr existiere, zudem auf dem Formular noch der Vermerk mit Unterschrift bestätigt ist, stellt keinen gültigen Vertrag dar, da es hier allein an dafür notwendigen Willenserklärung fehle. Schauen wir mal was weiter passiert... Admin | |||
Administrator-JuFaRe (47 Posts bisher) |
Und wieder erreichte uns dasselbe Datenbestandsformular. Die GWE hat uns noch nicht vergessen und schickte uns erneut dasselbe Schreiben mit gleichem Inhalt zu. Nun bereiten wir unseren Unterlassungsanspruch vor und werden uns mit der GWE in Verbindung setzen. Weiteres folgt... Admin | |||
Administrator-JuFaRe (47 Posts bisher) |
Weitere Info´s zur GWE und dem Urteil des OLG Düsseldorf gibt es hier: http://www.verbraucherschutz.tv/2012/05/25/arger-mit-der-gewerbeauskunft-zentrale Link: www.verbraucherschutz.tv - Gegen Abzocke im Internet Admin |
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