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Forum - Mahnbescheid
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Administrator-JuFaRe (47 Posts bisher) |
Alles zum Thema Mahnbescheid auch im ZPO-Zivilrecht | |||
Gast (Gast) |
Hiillffeee!! habe heute Mahnbescheib vom Gericht bekommen wegen 284 EUR. Es steht drin das die Telelotto 2000 Geld haben will. Ich bin mir aber sicher nie ein Vertrag mit denen gemacht zu haben. Was soll ich tun? | |||
Administrator-JuFaRe (47 Posts bisher) |
EXPRESSANTWORT Solltet Ihr Euch sicher sein, dass Ihr keine Abo`s oder Gewinnspiele abgeschlossen habt, dann kann auch NIX passieren. Wartet bis ein “Mahnbescheid” Euch zugestellt wird (wichtig hierbei: Dieser muss vom Amtsgericht sein !!!), schaut auf der kleineren schmaleren Seite nach, ob mit Maschinenschrift mit Sternchen *** eingetragen worden ist, dass bei Widerspruch das “streitige Verfahren” beantragt wurde. Hier sollte man wirklich prüfen lassen, ob doch ein Vertrag zustande gekommen ist. Sollte kein “streitiges Verfahren” beantragt worden sein, dann SOFORT Widerspruch (hängt dem Mahnbescheid bei) an das Mahngericht, also Amtsgericht zurücksenden. Wichtig !!! Innerhalb einer Frist von 2 Wochen!!! Denn sollte das streitige Verfahren beantragt worden sein, wird erst jetzt ein Richter die Sache überhaupt prüfen. Dann muss sich der Gläubiger, also der die Forderung bekommen will sich dem Richter erklären. >> “Diese Frist für den Widerspruch im Mahnverfahren beträgt immer 2 Wochen (Notfrist, nicht verlängerbar) ab Zustellung. Dies ist nur solange möglich wie noch kein Vollstreckungsbescheid erhoben wurde! Gesetzesgrundlage: §694 ZPO” Ein verspäteter Widerspruch wird als Einspruch gewertet. Viele Grüße !! Dies stellt keinen Rechtsrat dar, es ersetzt auch nicht den Rechtsanwalt !! | |||
Gast (Gast) |
Ok. damit kann ich was anfangen. ich werd erstmal die sache aussitzen und auf nen mahnbescheid warten danke für die hilfreiche antwort |
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