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Forum - Stromabrechnung - Jahresabrechnung

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Forum => Mietrecht => Stromabrechnung - Jahresabrechnung

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Lama
(5 Posts bisher)
10.03.2011 16:07 (UTC)[zitieren]
Hallo, wie sieht es aus wenn der Vermieter für die letzten 3 Jahre Strom nachfordert? Sind die Stromkosten nicht schon verjährt? Der Vermieter kann doch nur für das letzte Jahr abrechnen, oder lieg ich hier falsch?

Vielen Dank
Lama
Administrator-JuFaRe
(47 Posts bisher)
10.03.2011 16:08 (UTC)[zitieren]
Hallo,
gem. § 195 BGB tritt hier zwar die Regelmäßige Verjährung ein, aber erst am Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist werden 3 Jahre gezählt. Darüber hinaus wäre der Anspruch verjährt. Doch die Verjährung tritt nicht automatisch ein. Auf die Verjährung muss man sich berufen.

Stromauslagen innerhalb der Betriebskostenabrechnung nur rückwirkend für die aktuelle Abrechnungsperiode. Stromkosten außerhalb der Betriebskosten sind jederzeit einzufordern.

Mit freundlichen Grüßen
JuFaRe
Lama
(5 Posts bisher)
10.03.2011 16:14 (UTC)[zitieren]
Supi !!! vielen Dank für diese schnelle Antwort.
Das mit dem Beginn der Verjährung und das mit der Abrechnungsperiode ist mir neu. Wieder was gelernt.

Danke

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