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Forum - BGH: Sonnabende sind bei der Frist zur Zahlung der Miete nicht als Werktage anzusehen

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Administrator-JuFaRe
(47 Posts bisher)
21.08.2010 12:11 (UTC)[zitieren]
Sonnabend sind nicht als Werktag im Sinne des § 556b Abs. 1 BGB anzusehen.

Überweisung werden in der Regel über Bankinstitute abgewickelt und nehmen erfahrungsgemäß eine gewisse Zeit in Anspruch.

weiter auf: http://www.kostenlose-urteile.de/BGH-Sonnabende-sind-bei-der-Frist-zur-Zahlung-der-Miete-nicht-als-Werktage-anzusehen.news9939.htm

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