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Berechnungsgrundlagen - Not




Berechnungsgrundlagen


Notar fertigt den Entwurf einer Urkunde.
(Text wird gefertigt ohne Beurkundung, so wird die Gebühr für den Entwurf erhoben, die entstehen würde, wenn beurkundet worden wäre)
Gebühr:
20/10 (2) aus § 36 Abs.2 KostO (zweiseitige Erklärung)
Anrechnung 5/10 U-Beglaubigung § 45 Abs.1 Satz1 KostO
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