AWL - Brainstorm
Rechtsgrundlage für den Betriebsrat ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
· Wann ist ein Betriebsrat zu gründen (§ 1 BetrVG) ?
- Wenn 5 Arbeitnehmer ständig wahlberechtigt im Betrieb vorhanden
Unterschied
Betrieb: Organisatorische Einheit, 5 Arbeitnehmer organisatorisch zusammengefasst sind
Unternehmen: Rechtliche Einheit
Mitwirkungspflicht
è Im Zusammenhang mit Kündigung
· Arbeitgeber muss BR vor jeder geplanten Kündigung innerhalb von 5 Arbeitstagen informieren, BR hat Möglichkeit innerhalb von 5 Arbeitstagen zu widersprechen oder zuzustimmen
· Missachtung: unwirksame Kündigung
Aufgaben: Beschäftigungssicherung
· Einhaltung von Gesetzen und Betriebsvereinbarungen
Möglichkeiten des Betriebsrates sich durchzusetzen: Ordnungen im Betrieb = Betriebsvereinbarungen schaffen = InitiativRecht
Vereinbarungsvorlage _> Gespräche > Verhandlungen mit Arbeitgeber >> führt zu keinen Einigungen = Einigungsstelle
Vorteil für Kurzarbeit:
· Ohne BR: AG muss Einzelverträge abändern (Vertragsabänderung)
· Mit BR: BR schafft die Betriebsvereinbarung für die Belegschaft
Der Betriebsrat hat eine personelle Mitbestimmung, aber keine wirtschaftliche Mitbestimmung
Vorteil II:
Durch den Betriebsrat gibt es den Vorteil durch einen Sozialplan, bei Insolvenz, bei Schließungen von Abteilungen
· Der BR prüft die Möglichkeiten des AN
· Bei Kündigung, z.B. wegen Insolvenz hat der AN bessere Möglichkeiten durch den Sozialplan auf angemessene Weiterbeschäftigung bzw. anderweitige Beschäftigung und Abfindung
Wahlverfahren:
Wahl ist zwischen März und Mai alle 4 Jahre
Wahlversammlung (mit Briefwahl) > Abstimmung > 14 Tage Einspruchsfrist zur Anfechtung
· Vereinfachtes Wahlverfahren: bis 50 AN, ab 51 – 100 AN muss AG zustimmen
· Normales Wahlverfahren: kann bis 10 Wochen dauern, Wahlvorstand muss aus 3 Personen bestehen
è Wahlberechtigte: - keine leitenden Angestellten, - nicht unter 18 Jahren, - seit mindestens 6 Monaten im Betrieb
è Wählerliste öffentlich
è Kandidatenliste
è Demokratische Verfahren
Mitbestimmungsrechte des Arbeitnehmers
è Betriebsrat: mindestens 5 Arbeitnehmer (BetrVG)
è Jugendvertretung: AN unter 18 Jahre
è Wirtschaftsausschuss: bei mehr als 100 AN zusätzlich zum BR (BetrVG)
è Sprecherausschuss: leitende Angestellte Sprecherausschussgesetz (SprAuG)
Einflussrechte des Betriebsrates (BVerfG)
Informationsrecht Beratungsrecht Mitwirkungsrecht MitbestimmR
WiderspruchsR bei
Einstellung (§ 99 BetrVG) § 87 BetrVG
Abbildung 1Einfluss der Rechte
Komplementär / Kommanditist
Rechtliche Rahmenbedingungen:
Komplementär:
è Vollhafter: unmittelbar als Schuldner, unbeschränkt mit seinem ganzen Vermögen für alle Forderungen, als Gesamtschuldner
Kommanditist:
è Teilhafter: unmittelbar als Schuldner, unbeschränkt aber nur in Höhe seines Kommanditanteils die er in die Gesellschaft eingebracht hat, als Gesamtschuldner auch nur in Höhe seines Kommanditanteils
Haftung der OHG, KG, GmbH
OHG
è Alle Gesellschafter unmittelbar, unbeschränkt und als Gesamtschuldner
KG
è Komplementär wie Gesellschafter der OHG
è Kommanditist Haftungsausschluss, in Höhe der Zahl der Einlage
GmbH
è Nur mit dem Gesellschaftervermögen – kein Privatvermögen
Prokura / Handlungsvollmacht
Prokura:
è Erteilung an Kaufleute
è Ausdrückliche Erklärung der Erteilung
è Handelsregistereintrag
è Auch außergewöhnliche Geschäfte möglich
Handlungsvollmacht
è Keine ausdrückliche Erteilung nötig (stillschweigend oder ausdrücklich)
è Kein Handelsregistereintrag notwendig
è Nur gewöhnliche Geschäfte möglich
Kaufleute: Vor- und Nachteile
+
- Image (e.K. oder e.Kfr.)
- Firma haben (Name des Geschäfts)
- Prokura erteilen
- Mündlicher Bürge
-
- Buchführung
- Eintragung in das Handelsregister nur über Notar
- Erhöhte Sorgfaltspflicht § 377 HGB (z.B. Mangelrüge im Kauf § 377 HGB)
- HR-Eintragung = Werbemails