Grundlagen im StR
Grundlagen im Rechtssystem:
materielles Recht: ZivilRecht Gleichordnungsverhältnis, basierend auf der "Materie" z.B.: BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und HGB (Handelsgesetzbuch)
StrafRecht: Unterordnungsverhältnis, z.B.: StGB (Strafgesetzbuch), SteuerRecht
formelles Recht: ZivilRecht, "wie setze ich meinen Anspruch durch", ZPO (Zivilprozessordnung)
StrafRecht: StPO (Strafprozessordnung)
Delikt
- Nicht deliktfähig sind minderjährige Kinder, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 828 Abs.1 BGB).
- Beschränkt deliktfähig sind Jugendliche und Heranwachsende die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Deliktsunfähigkeit bei Jugendlichen und Heranwachsenden liegt vor, wenn dem Schädiger die erforderliche Einsicht fehlt (§ 828 Abs.3 BGB).
In Verkehrsunfallsachen:
Bei einem Kind, dass das 7. Lebensjahr bereits vollendet hat, aber das 10. Lebensjahr noch nicht, liegt keine Schadensersatzpflicht vor (§ 828 Abs.2 BGB).
Ausnahme:
- Vorsatz
- Beschränkt deliktfähig sind Jugendliche und Heranwachsende die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Deliktsunfähigkeit bei Jugendlichen und Heranwachsenden liegt vor, wenn dem Schädiger die erforderliche Einsicht fehlt (§ 828 Abs.3 BGB).
In Verkehrsunfallsachen:
Bei einem Kind, dass das 7. Lebensjahr bereits vollendet hat, aber das 10. Lebensjahr noch nicht, liegt keine Schadensersatzpflicht vor (§ 828 Abs.2 BGB).
Ausnahme:
- Vorsatz